Mündliche Online-Prüfungen
Die Universität Ulm ermöglicht die Durchführung von mündlichen Online-Prüfungen unter bestimmten Voraussetzungen. Hier erfahren Sie unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist, welche Regeln und Vorgaben für eine gültige mündliche Online-Prüfung gelten und wo Sie Unterstützung erhalten.
Bitte beachten Sie dringend die Regelungen zu mündlichen Online-Prüfungen von Dezernat II:
Welche Prüfungen dürfen online durchgeführt werden?
Die Universität hat Ulm in ihrer Satzung aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie im Bereich Studium und Lehre vom 17.04.2020 geregelt, dass mündliche Prüfungen via Videokonferenz auf Antrag des Prüflings zulässig sind, sofern alle Prüfenden damit einverstanden sind. Dabei müssen sich alle an der Prüfung beteiligten Personen in getrennten Räumen befinden. Die Audio- und Videoübertragung muss für einen ordnungsgemäßen Prüfungsverlauf störungsfrei verlaufen.
Wie kommt eine mündliche Online-Prüfung zustande?
Die Initiative auf Ablegung einer mündlichen Prüfung via Videokonferenz muss grundsätzlich vom Prüfling ausgehen. Eine mündliche Prüfung ist nur dann möglich, wenn alle Kommissionsmitglieder bzw. Prüferinnen und Prüfer mit dem Einsatz der Videokonferenz einverstanden sind. Bitte beachten Sie außerdem dringend die Regelungen zu mündlichen Prüfungen über Videokonferenzen von Dezernat II.
Technische Voraussetzungen für mündliche Online-Prüfungen über Videokonferenzsysteme
Die mündlichen Prüfungen werden primär über Zoom abgenommen. Sollten sich hierbei technische Probleme ergeben, wird ggf. kurzfristig eine Empfehlung für ein alternatives Videokonferenzsystem ausgesprochen.
Wir empfehlen dringend allen an der Prüfung beteiligten Personen, das Videokonferenzsystem vorab zu testen! Die Digitalisierungshelfer*innen der jeweiligen Fächer stehen für Testkonferenzen zur Verfügung. Das kiz bietet für die Digitalisierungshelfer*innen Schulung und Second Level Support. Ein sinnvoller Zeitpunkt für einen Test ist spätestens einen Tag vor der Prüfung.
Checkliste für die mündliche Online-Prüfung
Für eine gelingende mündliche Online-Prüfung sind bestimmte Voraussetzungen bei allen an der Prüfung beteiligten Personen notwendig. Bitte überprüfen Sie, ob diese Punkte auf Sie zutreffen:
- Ist ein für die Videokonferenz ausreichender Rechner/Laptop vorhanden?
Wir empfehlen Ihnen, die mündliche Online-Prüfung nicht mit einem Tablet oder Mobiltelefon durchzuführen, da hier ggf. nicht alle Funktionen zur Verfügung stehen. - Verfügen Sie über eine ausreichend schnelle Internetverbindung (DSL/Kabel)?
Eine Videokonferenz über das mobile Netz (LTE, 3G) ist fehleranfällig und kann die Anforderungen an eine stabile Verbindung nicht erfüllen. - Können Sie sich - idealerweise - über Kabel mit Ihrem Router verbinden?
Bitte nutzen Sie diese Möglichkeit sofern vorhanden. Eine Verbindung per W-LAN ist fehleranfälliger und kann die Stabilität der Verbindung beeinträchtigen. - Besitzen Sie ein Headset (Kopfhörer mit Mikrofon)?
Für eine optimale Audioverbindung ist ein Headset wichtig. Die Verwendung von einem in Ihrem Gerät eingebauten Mikrofon und Lautsprecher kann zu Fehlern und Störungen in der Audioübertragung führen. Testen Sie unbedingt die Funktionsfähigkeite Ihres Headsets und machen Sie sich mit der Bedienung (Lautstärkeregelung, Aktivieren des Mikrofons) vertraut. - Besitzen Sie eine Webcam?
Zwingende Voraussetzung für die gültige mündliche Online-Prüfung ist eine störungsfreie Bild- und Tonübertragung. Sie benötigen eine Webcam. Diese kann in Ihr Gerät (z.B. Laptop) integriert sein oder extern angeschlossen werden (z.B. USB-Webcam). Testen Sie die Funktionsfähigkeit Ihrer Webcam und machen Sie sich mit der Bedienung vertraut. - Haben Sie die Zoom Software installiert?
Beim Login in ein Zoom Meeting werden Sie aufgefordert, eine Software zu installieren. Nutzen Sie diese für die Online-Prüfung, da über den Webzugang nur eingeschränkte Möglichkeiten zur Verfügung stehen. Auch für andere Videokonferenzprodukte ist in der Regel die Installation einer unterstützenden Software notwendig. - Haben Sie eine erfolgreiche Testkonferenz mit einem/einer Digitalisierungshelfer*in durchgeführt?
Vereinbaren Sie einen Testtermin spätestens einen Tag vor der geplanten Prüfung. Testen Sie, ob die Audio- und Videoverbindung funktioniert und ob Sie ggf. Dokumente zur gemeinsamen Verwendung durch alle Prüfungsbeteiligten freigeben können. Machen Sie sich mit den Funktionen der Videokonferenzsoftware vertraut. - Für Prüfer*innen: Legen Sie Kriterien für die erfolgreiche Testkonferenz fest und planen Sie den Prüfungsverlauf.
Legen Sie fest, wie die Prüfung ablaufen soll und teilen Sie diesen Prüfungsablauf den zu Prüfenden mit. Insbesondere sollten Sie mitteilen, ob die zu prüfende Person ggf. Dokumente mit den Prüfer*innen teilen muss und ob und welche Hilfsmittel (z.B. Taschenrechner, handschriftliche Notizen) ggf. für die Prüfung zulässig sind. Unter welchen Umständen brechen sie die Prüfung ggf. wegen technischer Probleme ab? - Legen Sie einen Termin für die Prüfung fest - vorzugsweise zu Randzeiten!
Einigen Sie sich mit allen Prüfungsbeteiligten auf einen Termin für die Prüfung. Wählen Sie dabei vorzugsweise Termine zu Randzeiten, also früh morgens oder am Abend. Zu diesen Zeiten sind die Online-Systeme weniger ausgelastet und damit auch weniger fehler- und störungsanfällig. - Legen Sie einen Ersatztermin fest.
Legen Sie für die Prüfung auch einen Ersatztermin fest, falls es während des ersten Versuch zu technischen Problemen kommt. Lassen Sie ausreichend Zeit zwischen dem ersten und weiteren Versuchen, um technische Schwierigkeiten auf Seiten der Personen, die an der Prüfung beteiligt sind, zu klären.